Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen, Baugeräte und Zubehör zwischen MBMV Saarpfalz, Ober der Mühle 13, 66440 Blieskastel (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vermieter: MBMV Saarpfalz, Ober der Mühle 13, 66440 Blieskastel.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der im Mietvertrag bezeichneten Geräte sowie ggf. Zubehörteile.
Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind vom Mieter bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen und im Übergabeprotokoll zu dokumentieren.
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
Der Mietgegenstand ist vollständig, gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Mietgegenstand vollgetankt zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, für jeden angefangenen weiteren Tag die vereinbarte Tagesmiete zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Der Mietgegenstand darf ausschließlich am im Mietvertrag angegebenen Einsatzort und nur zu dem vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.
Eine Verbringung an einen anderen Einsatzort oder eine Nutzung zu einem anderen Zweck bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.
Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise. Die Zahlung der Miete sowie ggf. Liefer- und Abholkosten ist bei Übergabe fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vermieter ist berechtigt, die Übergabe zu verweigern, solange fällige Beträge nicht vollständig beglichen sind.
Hinweis Kleinunternehmer: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und nicht ausgewiesen.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe eine Kaution zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Die Kaution dient zur Absicherung insbesondere von Schäden, Verlust/Diebstahl, fehlender Reinigung, Mehrmiete, Mehrnutzung/Mehrstunden sowie sonstigen Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands unter Abzug berechtigter Forderungen.
Soweit für ein Gerät eine tägliche Nutzungsdauer vereinbart ist (z. B. 8 Betriebsstunden pro Miettag), wird jede darüber hinausgehende Nutzung zusätzlich berechnet.
Die Abrechnung erfolgt pauschal je angefangener weiterer Stunde nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz; hilfsweise anteilig auf Basis der Tagesmiete.
Maßgeblich ist der am Gerät verbaute Betriebsstundenzähler.
Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten und ihn nur durch geeignete, eingewiesene Personen bedienen zu lassen.
Der Mietgegenstand ist gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugten Zugriff angemessen zu sichern.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl. Außerdem haftet er für Beschädigungen des Mietgegenstands sowie des Zubehörs, soweit diese nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen ist.
Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.
Lieferung und Abholung erfolgen auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung. Der Mieter stellt sicher, dass der Einsatzort erreichbar ist.
Wartezeiten oder Mehrkosten aufgrund fehlender Zufahrtsmöglichkeiten oder fehlender Mitwirkung des Mieters trägt der Mieter.
Mit Übergabe am Einsatzort geht die Gefahr auf den Mieter über.
Stornierungen sind nach Absprache möglich. Bei kurzfristiger Stornierung kann eine angemessene Ausfallentschädigung bis zur Höhe eines Tagesmietpreises berechnet werden, sofern eine Ersatzvermietung nicht möglich ist.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.